GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Dienstleistungsbedingungen für die Gesellschaft


1. Allgemeines

1.1 Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt) beziehen sich auf alle Rechtshandlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Waren von „Brennholz-jetzt“ mit dem Kunden (im Folgenden kurz „Klient“ genannt). Der Auftragnehmer ist die Gesellschaft LKW-Brennholz s.r.o., Sitz: Devínska cesta 28, Stupava, Slowakei, IdNr.: 47599120, UID-Nr. SK2024004796. Ergänzungen oder Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung und beziehen sich nur auf den einzelnen Geschäftsfall. Abweichende, entgegenstehende oder auch bloß zusätzliche oder ergänzende Vertragsbedingungen des Klienten werden ausdrücklich abgelehnt.

1.2 Durch vollständiges Ausfüllen des Bestellformulars, das unter www.brennholz-jetzt.at zu entnehmen ist und durch das anschließende Bestätigen des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ macht der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags. Die auf der Homepage dargestellten Waren und Dienstleistungen stellen keine verbindlichen Angebote dar.

1.3 Der Lieferant bietet die Dienstleistungen und Lieferungen im Fernabsatz nur an geschäftsfähige, volljährige Klienten mit dem Sitz oder Wohnsitz in Deutschland. Zum Vertragsabschluss mit nicht geschäftsfähigen, minderjährigen Klienten ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

1.4 Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist deutsch. Es wird vereinbart, dass ausschließlich deutsches Recht gilt. Sofern es durch andere zwingende Rechtsnormen nicht ausgeschlossen wird, ist ein deutsches Gericht zuständig, das je nach dem Sitz des Auftragnehmers örtlich und sachlich zuständig ist. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Lieferzeit, Lieferung und Kosten

2.1 Die vom Auftragnehmer bestimmten Liefertermine sind unverbindlich. Die angekündigten Liefertermine stellen keine festen Termine dar, Abweichungen von der angekündigten Zeit müssen vom Klienten akzeptiert werden und darauf besteht kein Rechtsanspruch.

Falls dem Auftragnehmer keine grobe Fahrlässigkeit oder kein vorsätzliches Handeln zugeschrieben werden kann, sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aufgrund einer verspäteten Lieferung oder Nichterfüllung ausgeschlossen.

2.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Der Kunde muss eine problemlose Zustellung der Ware sichern, d. h. der Lieferant muss in der Lage sein, die Ware zu liefern. Insbesondere weil es nicht möglich ist, die angekündigten Liefertermine genau einzuhalten, muss der Kunde mit zwei Stunden vor oder nach dem angekündigten Liefertermin rechnen. Bei erfolglosem Zustellversuch seitens des Lieferanten muss der Auftraggeber Sonderkosten bezahlen.

2.3 Der Kunde muss an der Lieferadresse eine geeignete Ablade- und Lagerfläche sichern. Die Lieferung erfolgt nur auf Bodenebene. Es muss möglich sein, mithilfe der Mini-Raupe abzuladen. Lagerräume (z. B. für Pellets) müssen den Bauvorschriften entsprechen. Hinsichtlich der baulichen Gegebenheiten besteht seitens des Auftragnehmers keine Pflicht zur Kontrolle. Stellt der Auftragnehmer Konstruktionsmängel fest, ist er berechtigt, das Abladen der Ware oder das Befüllen des Lagers zu verweigern. Der Kunde bestätigt, dass unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der LKW-Zufahrtsmöglichkeiten beim Befüllen des Lagers mit Pellets die Schlauchlänge von 30 Metern unter keinen Umständen überschreitet wird. Sollte der Zustellversuch seitens des Lieferanten scheitern,

2.4 Bei Abladen der Ware an dem vom Kunden bestimmten Ort oder bei Abnahmeverzögerung seitens des Kunden trägt der Kunde das alleinige Risiko, insbesondere in Bezug auf jegliche Beschädigung oder etwaigen Diebstahl.

2.5 Der Kunde ist verpflichtet, Vollständigkeit und Qualität jeder Lieferung sofort nach der Übernahme zu überprüfen. Nachfolgende Reklamationen in diesem Zusammenhang (hauptsächlich aufgrund des Eindringens von Feuchtigkeit in die Ware durch Witterungseinfluss) können nicht anerkannt werden.

2.6 Bei der Warenlieferung gelten die unter www.brennholz-jetzt.at angeführten Tarife. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Zusatzkosten (Pfand) für die Paletten oder Container (Bigbags) zu berechnen. Wenn die Paletten/Container an den Auftragnehmer unbeschädigt zurückgesendet werden, wird dem Auftraggeber der bezahlte Betrag zurückgezahlt. Der Betrag kann bei einer neuen Bestellung bei Anlieferung oder vor Ort am Sitz der Gesellschaft gezahlt werden. Der Lieferant behält sich das Recht vor, den Kauf von Transportbehältern oder Paletten nach mehr als einem Jahr zu verweigern.

3. Gewährleistung

3.1 Bei mangelhafter Lieferung gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beginnt, am Tag der Zustellung/Abholung der bestellten Ware am vereinbarten Ort zu laufen.

3.2 Die Gewährleistung erlischt in jedem Fall, wenn die Ware seitens des Kunden nicht ordnungsgemäß gelagert wurde, insbesondere wenn sie durch Witterungseinfluss oder Lagerung durchfeuchtet wurde. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen Dritter, durch Umwelteinfluss und/oder ungenügende Lagercontainer (z. B. Bunker) verursacht werden können.

3.3 Ist der Kunde Unternehmer, dann ist er verpflichtet, die gelieferte Ware sofort, zumindest vor einem Weiterverkauf oder Weitertransport zu überprüfen und etwaige Mängel spätestens innerhalb einer Woche schriftlich anzumelden. Übertragung der Beweislast auf Kosten des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Der Kunde muss nachweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestand, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelanzeige.


4. Schäden, Haftung

4.1 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere aufgrund einer Verzögerung, Unmöglichkeit der Leistung, eines Verschuldens bei mangelhafter oder unvollständiger Leistung, bei Mangelfolgeschäden oder Beschädigungen im Zusammenhang mit der Lieferung, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers beruhen.

4.2 Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen.

5. Zahlung

5.1 Der Kunde muss für die Ware immer im Voraus oder bei der Übernahme bezahlen. Neben der Barzahlung stehen zu diesem Zweck verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Abzug eines Rabatts ist in der Regel nicht zulässig, sofern er nicht ausdrücklich vereinbart ist.

5.2 Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und enthalten die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer.

5.3 Bei Verzögerung des Auftraggebers mit der Zahlung oder anderen Dienstleistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Dienstleistungen und Lieferungen zurückzubehalten. Die Ware wird erst nach vollständiger Bezahlung zum Alleineigentum des Kunden. Gerät der Auftraggeber in Verzug oder hält er die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gelieferte Ware wieder abzutransportieren. Zu diesem Zweck ist der Auftragnehmer ausdrücklich berechtigt, das Grundstück zu betreten, und dies stellt keine Besitzstörung dar.

5.4 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. zu bezahlen.

Der Klient verpflichtet sich, im Falle einer Verletzung der Zahlungsverpflichtungen dem Klienten alle Gebühren für vorgerichtliche Mahnungen und Inkasso zu zahlen. Für außergerichtliche Mahnungen des Auftragnehmers sind mindestens 7,00 € pro Mahnung zuzüglich Zinsen zu bezahlen.

5.5 Der Klient kann nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen anzurechnen.


6. Stornogebühren

6.1 Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, die Stornogebühr in Höhe von 20 % oder 30 % des Bruttoauftragswertes für die ladefertige Ware zu verlangen, wobei Geltendmachung jegliches weitergehenden Ausgleichs oder jeglicher Zahlung nicht betroffen ist.


7. Preisgarantie

7.1 Der Auftragnehmer gewährt eine Preisgarantie für die Lieferung innerhalb von 3 Wochen ab Datum der Bestellung. Bei einer späteren Lieferung werden die zu der Zeit aktuellen Preise berechnet.


8. Verschiedenes

8.1 Der Klient erklärt sich damit einverstanden, dass die über ihn im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten dienen ausschließlich zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, zur Verarbeitung der Zahlungstransaktionen und zur Kundenbetreuung.

8.2 Der Erfüllungsort für alle Forderungen und Verbindlichkeiten ist - sofern nicht anders vereinbart - der Sitz des Auftragnehmers.

8.3 Falls einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Auftraggeber, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise ungültig sind oder werden, ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.


9. Materialbeschaffenheit der Ware

9.1 Rechtsanspruch auf eine bestimmte Warenstruktur, Größe der Holzstücke besteht nicht. Abweichungen in dieser Hinsicht stellen keine Mängel dar, sondern sind Teil der Warenbeschaffenheit.

9.2 Der Auftragnehmer garantiert eine maximale Restfeuchte von 60 % bei Lieferung oder Übernahme der Ware. Die Restfeuchte soll im Kern der Ware/des Holzstückes gemessen werden. Eine Reklamation der Restfeuchte ist sofort geltend zu machen.

9.3 Falls der Auftraggeber die Ware im Zusammenhang mit einer Aktion der vorzeitigen Einlagerung seitens des Auftragnehmers bestellt, wird vom Auftraggeber eine etwaige erhöhte Restfeuchte (Restfeuchte über 20 %) akzeptiert. Die Restfeuchte wird immer im Kern der Ware/des Holzstückes gemessen.


10. Belehrung über das Rücktrittsrecht nach FAGG

10.1 10.1 Ist der Kunde ein Verbraucher, hat er das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktrittsrecht) im Zusammenhang mit den Verträgen, die mit dem Lieferanten außerhalb von seinen Geschäftsräumen oder unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie Telefon, Fax oder E-Mail (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) geschlossen wurden.

10.2 Der Auftraggeber kann unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen ohne Angabe von Gründen von dem mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit der Warenbestellung.

10.3 Um das Rücktrittsrecht auszuüben, hat der Klient den Lieferanten, Brennholz-jetzt, LKW-Brennholz s.r.o., in Form einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief, per E-Mail) über seinen Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, zu informieren. Zu diesem Zweck kann der Kunde das beigefügte Muster-Widerrufsformular zum Vertragsrücktritt verwenden, das nicht obligatorisch ist. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass die Kommunikation über die Ausübung des Rücktrittsrechtes vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird.

10.4 Wenn der Auftraggeber von dem mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag zurücktritt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber alle Zahlungen, die er von diesem erhalten hat, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt beim Auftragnehmer eingelangt ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Auftragnehmer dasselbe Zahlungsmittel, dass der Auftraggeber bei dem ursprünglichen Geschäft eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Klienten wegen dieser Rückzahlung Gebühren berechnet.

10.5 Hat der Kunde ausdrücklich verlangt, dass der Lieferant seine Leistungen während der Rücktrittsfrist beginnen soll bzw. erfüllen soll, muss der Kunde die übernommene bzw. gelieferte Ware jedenfalls bezahlen, sonst erlischt das Rücktrittsrecht.


11. Belehrung über das Rücktrittsrecht nach 3 KSchG

11.1 Legt der Auftraggeber seine Vertragserklärung weder in den vom Auftragnehmer für seine geschäftlichen Zwecke benutzten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benutzten Stand vor, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten.

Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach innerhalb von 14 Tagen angekündigt werden. Diese Frist beginnt mit der Zustellung eines Dokuments, das zumindest den Namen und die Adresse des Auftragnehmers, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben und die Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgehensweise bei der Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Auftraggeber, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages. Wird ein solches Dokument nicht ausgestellt, steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von 12 Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss bzw. Warenlieferung zu. Wenn der Unternehmer die Dokumente innerhalb von 12 Monaten ab dem Fristbeginn zustellt, endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Fristablauf.

Die Erklärung des Rücktrittsrechtes ist an keine Form gebunden. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Dokument, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmens enthält, mit dem Vermerk zurückstellt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

11.2 Dieses Rücktrittsrecht entsteht für den Klienten insbesondere dann nicht, wenn er selbst die Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen oder dessen Geschäftsführern zwecks des Vertragsabschlusses angebahnt hat, bzw. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Verhandlungen zwischen den Parteien oder ihren Vertretern vorangegangen sind.

Bei Aufträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen, bzw. wenn es sich um Vertragserklärungen handelt, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers niemals abgegeben hat, es sei denn, er ist dazu vom Unternehmer aufgefordert worden.

11.3 Die Beweislast für die rechtzeitige Ausübung des Rücktrittsrechtes trägt der Verbraucher und es wird empfohlen, den Vertragsrücktritt schriftlich mitzuteilen.

11.4 Der Verbraucher ist verpflichtet, die Ware ohne unnötigen Verzug, innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem er den Auftragnehmer über seinen Vertragsrücktritt informiert hat, in unbeschädigter Originalverpackung auf eigene Kosten zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Ware vor Ablauf der Frist von 14 Tagen zurücksendet.

11.5 Der Verbraucher muss für eine Minderung des Marktwertes der Ware bezahlen, wenn diese einen Wertverlust durch Lagerung im Freien oder in feuchten Räumlichkeiten erlitten hat.